Bei Scheidungen muss meist der Zugewinn nach §1373 BGB festgestellt werden. Dabei spielt das Immobilienvermögen eine gewichtige Rolle, ganz gleich, ob die betreffenden Immobilien den Ehegatten gemeinsam gehören oder nur einem der Ehepartner.
Die sachverständige Begleitung bietet die Möglichkeit der fairen und objektiven Klärung der anstehenden Wertfragen.