Wo Immobilienvermögen vererbt wird, entstehen eine Vielzahl an Fragen im Zusammenhang mit dem Wert, dem Zustand, der Abschätzung, ob veräußert oder vielleicht saniert werden soll. Es soll fair, sicher und objektiv zugehen. Sachverständiger Rat ist dabei häufig gefragt.
Werden Vermögen jenseits der Freibetragsgrenzen vererbt, muss der Mehrbetrag versteuert werden.
Hierbei schätzt das Finanzamt nach den Regeln des Bewertungsgesetzes BewG den Wert der jeweiligen Immobilien. Vom Schreibtisch aus.
Nicht selten haben die resultierenden Immobilienwerte nichts mit dem Marktwert zu tun, der laut einer entscheidung des Bundesfinanzhofs maßgeblich ist. Zu hohe Werte führen zu zu hohen Steuerbescheiden. Deshalb sieht das Gesetz ausdrücklich vor, einen durch einen Sachverständigen festzustellenden, geringeren Marktwert nachzuweisen.